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Nutzungsbedingte Onlinewerbung verhindern

Nutzungsbedingte Onlinewerbung verhindern: Aktuelle Rechtsprechungen zum User-Tracking und der Bildung von Benutzerprofilen zeigen der Werbewirtschaft klare Grenzen beim Datenschutz auf. Die digitale Werbewirtschaft hat entsprechend reagiert und bietet ein zentrales Portal für das Datenschutz-Management ihrer Mitglieder an.

Mit nur wenigen Klicks können nun alle Internetnutzer auf dem zentralen Datenschutz-Management-Portal vom DDOW (Deutsche Datenschutzrat Online-Werbung) ihre Werbeeinwilligungen einstellen. Es handelt sich quasi um ein Cookie-Management-Tool.

Zentrales Portal für nutzungsbedingte Onlinewerbung

Dieses zentrale Portal vom DDOW liefert neben den Werbeeinwilligungen auch sehr viele hilfreiche Erklärungen. Unter den Anbietern finden sich nahezu alle großen Werbetreibende, oder Adserver-Technologie Anbieter. Hier ein Auszug aus dem Anbieterverzeichnis:

  • ADITION
  • Adobe
  • Amazon Ad System
  • Adform
  • Criteo
  • emetriq GmbH
  • Facebook
  • Google
  • KUPONA media
  • Microsoft Advertising
  • Nielsen
  • OpenX
  • Oath
  • Outbrain
  • Plista
  • Rakuten Marketing
  • Rubicon Project
  • Yieldlab AG

Auf dem Portal YourOnlineChoices können unter dem „Präferenzmanagement“ dann die einzelnen Werbetreibende aktiviert, oder deaktiviert werden. Eine Deaktivierung bedeutet nicht, dass Sie keinerlei Werbung mehr sehen. Im Kern sorgt Ihre Deaktivierung dafür, dass der entsprechende Anbieter keine persönlichen Vorlieben mehr in Cookies speichert. Sie werden also bei der Deaktivierung vom Online-Marktplatz von AMAZON nicht mehr von ihren Lieblingsartikeln dann „verfolgt“.

Mit „Verfolgen“ ist der websiteübergreifende Austausch Ihrer nutzungsbasierter Werbung gemeint. Bespiel: Sie schauen sich ein spezielles Sachbuch bei Amazon an und surfen dann ohne Einkauf weiter. Auf einem Nachrichtenportal – z.B. T-Online.de – wird Ihnen dann nicht mehr genau dieses Sachbuch angezeigt, weil kein Cookie mehr Ihre Vorlieben „weiterpetzt“.

Sollte irgendwas technisch nicht richtig funktionieren, dann fungiert das Portal, dass nutzungsbasierte Onlinewerbung verhindern soll, als erste Beschwerdestelle. In der Seiten-Navigation finden Sie den Auswahlpunkt „Eine Beschwerde einreichen“.

Einfach zu benutzen: YourOnlineChoice Portal

Wenn Sie zu den Personen gehören, die nur ungern Ihre Vorlieben preisgeben, dann hoffen wir von „DSGVO.watch“, dass wir einen wertvollen Tipp geben konnten.

Für den Fall, dass Sie diese Meldung begeistert hat, dann freuen wir uns über das Teilen dieses Artikels auf Ihrem Facebook-Newsfeed, oder das Weiterverbreiten via Twitter mit dem Hashtag #DSGVO – so helfen Sie uns, noch bekannter zu werden, um auch anderen Menschen beim Datenschutz wertvolle Impulse geben zu können. Das ist die Mission von DSGVO.watch …

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