EuGH urteilte über Cookies
Am 1. Oktober 2019 informierte der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in einer Pressemitteilung, wie der EuGH den Rechtsstreit des deutschen Bundesverbandes der Verbraucherverbände gegen den Online-Gewinnspiel Anbieter Planet49 GmbH rechtlich einstuft.
Der Bundesgerichtshof (BGH) gab den Fall nach Luxemburg, um die Auslegung des Unionsrecht über den Schutz der Privatsphäre.
Cookie Urteil vom EuGH
Wie in der EuGH Pressemitteilung Nr. 125/19 ganz klar zu entnehmen ist, muss jeder Benutzer sämtliche Tracking-Cookies einzeln einwilligen. Gerade auf zahlreichen Medienseiten findet man immer wieder in den Datenschutzerklärungen, dass die Cookies für Google Analytics und das Google Adsense Programm gerne mal als „berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. f“ vom Homepagebetreiber eingestuft werden und trotz vorhandenem Kopplungsverbot alles mit nur einem Cookie-Hinweis bestätigt wird.
Genau wie im verhandelten Fall, wo neben einem Gewinnspiel noch zahlreiche andere Abfragen mit sogar vorausgewählten Checkboxen zusammengefasst wurden.
Gerade beim Einsatz von sogenannten Adservern werden Daten an sehr oft unbekannten Werbetreibenden weitergegeben. Wenn man das Urteil zwischen den Zeilen ließt, dann ist die Nutzung von Adservern aktuell nur noch erlaubt, wenn die Werbeträger nativ bei einem Anbieter liegen und dieser namentlich in einer vorgeschalteten Einwilligungserklärung aufgeführt wird, samt Verlinkung zur Datenschutzerklärung dieses Anbieters. Das „Hidden Identifiers“, wie es gerade bei Adservern gerne zum Einsatz kommt, ist nun nach aktueller Lage nicht erlaubt und ab sofort abmahnfähig!